Voraussetzung: Kategorie B
Lernfahrausweis: Ja
Begleitperson: nein*
Berechtigung: Kategorien
* sofern im Besitz der Kategorie für das



Lernfahrausweis ZH
Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-Ausweises" herunterladen2. Praktische Prüfung
An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden
Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen
verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.
Fahren unter Berücksichtigung der grösseren Länge und der andersartigen Nachlaufverhältnisse.
Ab- und Ankuppeln des Anhängers bzw. des Sattelaufliegers mit den entsprechenden
Funktionskontrollen und weitere, kategorienbezogene Manöver werden geprüft.
Prüfungsdauer: 50 Minuten.
Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung
nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist.
Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung
nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden.
Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren
Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.
Prüfungsfahrzeug
Kombination aus Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von min. 1000 kg, die eine Geschwindigkeit
von min. 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist.
Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens
so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug.
Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens
800 kg verwendet werden.
Lernfahrt
Wer einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie BE besitzt ist berechtigt zu Fahrten
mit einer Begleitperson, die
das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Jahren
den entsprechenden Führerausweis besitzt;
die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.
Wer den Führerausweis der Kategorie B besitzt ist berechtigt zu Fahrten
ohne Begleitperson.
Passagiere dürfen nur mitgeführt werden, die auch
im Besitz der Kategorie BE sind.
Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.