​​​​​​​BE:  Personenwagen mit Anhänger




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Mindestalter: 17
Voraussetzung:  Kategorie B
Lernfahrausweis: Ja
Begleitperson: nein*
Berechtigung:  Kategorien

BE, C1E*, D1E*, DE*
* sofern im Besitz der Kategorie für das
entsprechende Zugfahrzeug







Der Weg zum Führerausweis
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1. Gesuch Lernfahrausweis
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Füllen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-
bzw. Führerausweises" aus. 

Er ist 2 Jahre gültig.

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2. Praktische Prüfung

Gesuchsteller um einen Führerausweis der Kategorie BE, die den Lernfahrausweis 
vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erworben haben,
müssen diesen seit mindestens einem Jahr besitzen,
um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. (Art. 22 Abs. 1bis... VZV)
((LKW Lehrlinge dürfen trotzdem schon ab  17  1/2  die praktische Prüfung ablegen.))

Übergangsbestimmung:
Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab
dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben.

Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem
18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen.
Ohne diese Ergänzung hätten Personen mit Jahrgang 2003, die früh im Jahr Geburtstag haben,
ab 2021 den Führerausweis wegen der
einjährigen Lernphase erst mit knapp 19 Jahren erwerben können.

Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben,
müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

Personen mit Jahrgang 2002 müssen den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben,
falls sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden

Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen

verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.

Fahren unter Berücksichtigung der grösseren Länge und der andersartigen Nachlaufverhältnisse.

Ab- und Ankuppeln des Anhängers bzw. des Sattelaufliegers mit den entsprechenden

Funktionskontrollen und weitere, kategorienbezogene Manöver werden geprüft.

Prüfungsdauer: 50 Minuten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung

nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist.

 Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung

nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden.

Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren

Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.


 


Prüfungsfahrzeug

Kombination aus Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger

mit einem zulässigen Gesamtgewicht von min. 1000 kg, die eine Geschwindigkeit

von min. 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist.

Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens

so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug. 

Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens

800 kg verwendet werden.




Lernfahrt

Wer einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie BE besitzt ist berechtigt zu Fahrten

mit einer Begleitperson, die
 das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Jahren

den entsprechenden Führerausweis besitzt;
  die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.

Wer den Führerausweis der Kategorie B besitzt ist berechtigt zu Fahrten

ohne Begleitperson.

Passagiere dürfen nur mitgeführt werden, die auch

im Besitz der Kategorie BE sind.

Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.