Kat. B  (Auto)
Motorwagen bis 3'500 kg




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Mindestalter: 17 
Lernfahrausweis: Ja 
Begleitperson: Ja 
Berechtigungen: B, B1, F, G, M


Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.







Der Weg zum Führerausweis

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1. Nothelferkurs
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Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.



2. Gesuch Lernfahrausweis
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Füllen Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" aus. 

Die Bescheinigung des Nothelferkurses sollte dem Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" beigelegt werden. Spätestens aber bei der Anmeldung zur Theorieprüfung.

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.

Er ist 2 Jahre gültig.




3. Theorie-Prüfung 
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Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden.

Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt.

Sprachen: in deutsch, französisch und italienisch. Im Kanton ZH zusätzlich auch in englisch.

Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Arbeitstagen zugestellt.

 

Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.


4. Verkehrskunde-Unterricht (VKU) 

(4 x 2 Stunden)  beim Fahrlehrer, siehe Daten bei "VKU"

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Voraussetzung zum Besuch ist der Besitz des Lernfahrausweises.

Ein besuchter Verkehrkunde Unterricht ist ab 2021 für immer gültig.

Inhaber der Kategorien A, A beschränkt, A1 oder B1 sind vom Kursbesuch befreit.


5. Praktische Prüfung

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Gesuchsteller um einen Führerausweis der Kategorie B, die den Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 
20. Altersjahr erworben haben, müssen diesen seit mindestens einem Jahr besitzen,
um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. (Art. 22 Abs. 1bis... VZV)
((LKW Lehrlinge dürfen trotzdem schon ab  17  1/2  die praktische Prüfung ablegen.))

Übergangsbestimmung:
Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben.

Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem
18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen.
Ohne diese Ergänzung hätten Personen mit Jahrgang 2003, die früh im Jahr Geburtstag haben,
ab 2021 den Führerausweis wegen der einjährigen Lernphase erst mit knapp 19 Jahren erwerben können.

Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben,
müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

Personen mit Jahrgang 2002 müssen den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben,
falls sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.

Die Prüfung dauert 50 Minuten.

Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung

nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. 

Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht,

kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden.

Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.

   

    
Lernfahrt 
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Ein gültiger Lernfahrausweis der Kategorie B berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
-   das 23. Altersjahr vollendet hat und
-   seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt
-   die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.

Mitfahrer sind erlaubt.

Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.