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Die Bescheinigung des Nothelferkurses sollte dem Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" beigelegt werden. Spätestens aber bei der Anmeldung zur Theorieprüfung.
Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.

Lernfahrausweis ZH
Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr-Ausweises" herunterladen
Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters absolviert werden.
Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt.
Sprachen: in deutsch, französisch und italienisch. Im Kanton ZH zusätzlich auch in englisch.
Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Theorieprüfung innert 10 Arbeitstagen zugestellt.
Ab 2021 ist eine bestandene Theorie Prüfung für immer gültig.
4. Verkehrskunde-Unterricht (VKU)
(4 x 2 Stunden) beim Fahrlehrer, siehe Daten bei "VKU"
Voraussetzung zum Besuch ist der Besitz des Lernfahrausweises.
Ein besuchter Verkehrkunde Unterricht ist ab 2021 für immer gültig.
Inhaber der Kategorien A, A beschränkt, A1 oder B1 sind vom Kursbesuch befreit.
5. Praktische Prüfung

An der praktische Prüfung ist nachzuweisen, dass ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie nach den Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher geführt werden kann.
Die Prüfung dauert 50 Minuten.
Wer die praktische Prüfung zwei Mal nicht besteht wird zu einer weiteren Führerprüfung
nur zugelassen wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist.
Wer die praktische Prüfung drei Mal nicht besteht,
kann zu einer vierten Prüfung nur nach einem positiven Eignungstest zugelassen werden.
Wer die praktische Prüfung vier Mal nicht besteht, kann zu einer weiteren Prüfung nur nach einem positiven psychologischen Test zugelassen werden.

Ein gültiger Lernfahrausweis der Kategorie B berechtigt zu Fahrten mit einer Begleitperson, die
- das 23. Altersjahr vollendet hat und
- seit mindestens 3 Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt
- die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können.
Mitfahrer sind erlaubt.
Auf Lernfahrten dieser Kategorie ist immer ein "L" anzubringen.